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§1 Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt
(1) Die Firma completIT erbringt alle ihre Leistungen in den Bereichen Internet-Anwendungen sowie Druckprodukte ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Kunde erklärt sich durch die Auftragserteilung mit den Bedingungen dieser AGB einverstanden.
(2) completIT ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern oder zu ergänzen, sofern dem Vertragspartner die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme durch eine Ankündigung gegeben wurde. Die Ankündigung erfolgt dabei durch Veröffentlichung der geänderten AGB auf der Portalseite von evau.net und durch Zusendung als PDF-Datei an die eMail-Adresse des Kunden. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, falls der Kunde der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser widerspricht. Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Kunden gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist die Firma completIT berechtigt, den mit dem Kunden bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche gegen completIT geltend machen. Auch werden keine bisherigen Zahlungen zurückerstattet.
(3) Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden von der Firma completIT nicht anerkannt. Es sei denn, die Firma completIT hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn completIT in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
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§ 2 Leistungspflichten, Leistungsumfang
(1) Der Umfang der von completIT zu erbringenden Leistungen ergibt sich jeweils aus dem Angebot von evau.net.
(2) Die Firma completIT ist um eine größtmögliche Verfügbarkeit des evau.net Portals im Internet bemüht. Dabei kann eine hundertprozentige Erreichbarkeit seiner Server nicht gewährleistet werden, da Wartungen und technische Störungen nicht auszuschließen sind, oder etwa der Fall eintreten kann, dass das Portal aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von completIT liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, usw.) nicht zu erreichen ist. Die Funktion von evau.net wird permanent für verschiedene Systeme auf fehlerfreie Funktion getestet und entspricht den aktuellen Web-Standards. Sollten Probleme auf exotischen bzw. außergewöhnlichen Plattformen auftreten, ist completIT nicht verpflichtet, diese zu beheben.
(3) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server für die gesamte Vertragslaufzeit dieselbe IP-Adresse zugewiesen wird.
(4) Der Verkauf von Einträgen und Bannerplätzen im evau.net-Portal findet unter Vorbehalt statt und kann bestimmten Interessenten-Gruppen verwehrt werden (z.B. aufgrund sittenwidriger Verlinkung oder Verlinkung zur Konkurrenz).
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§ 3 Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
(1) Der Kunde erhält von completIT für die Vertragsdauer ein Recht zur Nutzung für den jeweiligen Zweck. Es werden keinerlei Eigentumsrechte übertragen.
(2) Dem Kunden ist es untersagt Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder in einer anderen Weise als für den jeweiligen vorgesehenen Zweck darüber zu verfügen.
(3) Das Urheberrecht und sonstige gewerbliche Schutzrechte (Copyright) für veröffentlichte, von der Firma completIT selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Anbieter der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Texte, Dokumente und Sequenzen in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma completIT nicht gestattet.
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§ 4 Vertragsschluss, Vertragsbedingung
(1) Die Mindestnutzungsdauer zur Veröffentlichung des Web-Auftrittes beträgt 12 Monate beginnend mit dem Tag der Vertragsunterzeichnung. Sollte keiner der Vertragspartner sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigen, verlängert sich die Nutzungsvereinbarung stillschweigend um weitere zwölf Monate zu dem jeweils gültigen Tarif.
(2) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt seitens der Firma completIT insbesondere dann vor, wenn der Kunde
• mit der Zahlung der Entgelte mehr als 28 Kalendertage in Verzug gerät,
• schuldhaft gegen eine der in den §§ 4; 7 Abs. 1; 7 Abs. 2; 8 Abs. 2; 8 Abs. 4,
geregelten Pflichten verstößt
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei Telefax und E-Mail der Schriftform nicht genüge tragen.
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§ 5 Preise, Zahlung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Firma completIT ist berechtigt die Entgelte maximal einmal pro Quartal zu erhöhen. Die Erhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Vertragspartner der Preiserhöhung nicht binnen zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser widerspricht. Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Kunden gegen die geänderten Entgelte ist die Firma completIT berechtigt, den mit dem Kunden bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt.
(2) Die jährlichen evau.net-Gebühren werden im Voraus per Lastschrift vom Kunden eingezogen. Zu diesem Zweck ermächtigt der Kunde die Firma completIT in Form einer jederzeit widerrufbaren Einzugsermächtigung, die von ihm zu leistenden Zahlungen einzuziehen. Eine Bezahlung per Rechnung ist nur in Ausnahmefällen möglich und wird im Einzelfall von der Firma completIT geprüft und genehmigt.
(3) Zahlungsziel: Die Vergütung für die jeweils kostenpflichtigen Dienste ist nach Veröffentlichung des Kundenauftrittes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
(4) Die Rechnungsstellung erfolgt online oder schriftlich.
(5) Weist das Konto des Kunden zum Zeitpunkt des Einzugs nicht die erforderliche Deckung auf oder kann die Lastschrift aus anderen Gründen nicht eingelöst werden, kann die Firma completIT bis zur Begleichung der offenen Position den Kundenzugang und den Web-Auftritt sperren. Das Vertragsentgeld fällt auch während der Sperrung an. Zugleich hat completIT Anspruch auf die Erstattung der entstandenen Rücklastschriftgebühren. Bei Zahlungsverzug werden zudem von der Firma completIT Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz (mindestens aber 1,5%) der Europäischen Zentralbank in Rechnung gestellt.
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§ 6 Haftung
(1) Für Schäden haftet die Firma completIT nur dann, wenn completIT oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von completIT oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. In diesem Fall haftet die Firma completIT jedoch maximal bis zu der Höhe des Auftragswertes. Die Firma completIT haftet auf keinen Fall für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden, Folgeschäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ebenfalls gänzlich ausgeschlossen.
(2) Die Haftung der Firma completIT bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
(3) Die Firma completIT haftet nicht für Mängel, die auf fehlerhaften Informationen, Unterlagen oder Materialien des Vertragspartners beruhen.
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§ 7 Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
(1) Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internetseite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Dabei wird der Kunde auch darauf
hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht insbesondere dann bestehen kann, wenn auf den Internetseiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt die Firma completIT von jeglichen Ansprüchen frei, die aus einer Verletzung der vorgenannten Pflichten folgen.
(2) Der evau.net-Kunde darf durch die Internet – Präsenz, dort eingebauten Inhalte, Banner, Links, die Bezeichnung seiner E-Mail- Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen (z. b.: Marken, Namens-, Uhrheber-, Datenschutzrechte usw.). Er stellt completIT von allen Ansprüchen die sich insofern ergeben frei.
(3) Die Firma completIT ist nicht verpflichtet, die Inhalte der Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu überprüfen. Erlangt die Firma completIT Kenntnis von Inhalten, welche gemäß § 7 Abs. 1,2 unzulässig sind, ist sie berechtigt, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Bei einer Sperrung des Kundenauftritts bleibt der Vergütungsanspruch der Firma completIT weiterhin unberührt.
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§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Firma completIT bei der Erbringung seiner vertraglichen Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen. Falls die erbrachte Mitwirkungspflicht nicht ausreicht, kann die Firma completIT die Mitwirkungspflicht des Vertragspartners unter Setzung einer angemessenen Frist einfordern. Kommt der Vertragspartner seiner Mitwirkungspflicht dennoch nicht nach, ist die Firma completIT nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu beenden. In diesem Fall behält die Firma completIT den vollen vereinbarten Vergütungsanspruch.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Firma completIT unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seiner Rechtsform und seiner Bankverbindung durch das Kundenmenü („Benutzereinstellungen“) mitzuteilen.
(3) Dem Kunden ist es untersagt Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr ab Kündigung des Vertragsverhältnisses keine Mitarbeiter oder Partner von der Firma completIT abzuwerben oder ohne Zustimmung von der Firma completIT anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von der Firma completIT der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
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§ 9 Referenzkunde
(1) Soweit nicht anders vereinbart, ist die Firma completIT berechtigt, den Vertragspartner zu eigenen Werbezwecken auf ihrer Datenplattform, oder in anderen Medien als Referenzkunde zu benennen. Des Weiteren darf die Firma completIT die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.
(2) Der Kunde räumt der Firma completIT das Recht ein, das Logo von evau.net, ein Impressum und ggf. Werbebanner in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und dem Portal von evau.net zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
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§ 10 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Die Firma completIT sowie der Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäftsvorgänge des jeweiligen Vertragspartners Dritten gegenüber geheim zu halten. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter. Die Geheimhaltungspflicht besteht unabhängig von der Laufzeit über die Vertragsbeziehungen hinaus.
(2) Die Firma completIT sowie der Kunde verpflichtet sich, entsprechende Geheimhaltungsverpflichtungen mit allen zur Abwicklung des Vertrages berufenen Personen, insbesondere beauftragten Dritten, zu vereinbaren.
(3) Die Firma completIT ist berechtigt, die ihm aus Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für eigene geschäftliche Zwecke zu verwenden und zu speichern. Die Firma completIT wird solche personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergeben.
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§ 11 Schiedsklausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
(1) Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung herbeizuführen. Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat. Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien die Schlichtungsstelle des Deutscher Multimedia Verband e.V., Kaistrasse 14 in 40221 Düsseldorf anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Enrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung. Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
(2) Erfüllungsort für diesen Vertrag ist der jeweilige Sitz der Firma completIT, derzeit 93497 Willmering.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Firma completIT und Vertragspartnern aus diesem Vertrag, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist 93413 Cham.
(4) Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetzte über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (UN-Kaufrecht), auch wenn der Vertragspartner seinen Firmensitz im Ausland hat.
(5) Übertragung von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus dem mit der Firma completIT geschlossenem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der Firma completIT.
(6) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Klausel möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
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